OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 12.05.2022 (1 A 1609/20)
Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 35.961,24 Euro festgesetzt. Der auf die Zulassungsgründe nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 [...]