LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 28.12.2022 (L 5 AS 549/22 B ER)
Die Beschwerden werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Zwischen den Beteiligten ist die vorläufige Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten [...]