LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 08.09.2022 (L 3 SB 44/16)
Das Urteil des Sozialgerichts Rostock vom 10. Oktober 2016 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin ausschließlich die Kosten des Widerspruchsverfahrens und des ersten Rechtszuges jeweils [...]