LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.05.2021 (L 10 KO 3483/20)
Die Entschädigung des Antragstellers für die Wahrnehmung des Termins zur Erörterung des Sachverhalts am 10.06.2020 wird auf 150,00 € festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. I. Der [...]