OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 13.01.2020 (7 B 11770/19.OVG)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 15. November 2019 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert [...]