Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller begehrt die Unterlassung des Beteiligten zu 1), seine Beschlüsse im Wege der Telefon- oder Videokonferenz zu treffen.
Der Antragsteller ist (Ersatz-) Mitglied des Beteiligten zu 1), des Personalrats der Feuerwehr Hamburg. Der Beteiligte zu 2) ist der Leiter der Feuerwehr Hamburg.
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