LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 15.07.2020 (L 9 AY 79/20 B ER)
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 26. April 2020 aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig Leistungen gemäß § 2 AsylbLG unter [...]