LSG Bayern - Urteil vom 10.07.2018 (L 5 KR 675/16)
I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 14.12.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahren trägt die Beklagte. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]