LSG Hamburg - Urteil vom 11.09.2017 (L 1 EG 7/17)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger begehrt höheres Elterngeld, als ihm bewilligt wurde. Am [...]