Die Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 11.6.2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe der erstattungsfähigen Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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