LSG Bayern - Urteil vom 11.05.2015 (L 12 EG 33/14)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. August 2014, S 33 EG 88/13, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird [...]