OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.06.2014 (12 A 1960/13)
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 4.431,54 Euro festgesetzt. Der Antrag auf [...]