Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23. Januar 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.602,01 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2012, Mahnkosten in Höhe von 20 € sowie Inkassokosten in Höhe von 60,57 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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