Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.07.2014 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu tragen
Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckten Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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