VG München, vom 02.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen M 17 K 08.4135
Erhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen bei Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber; Verstoß gegen das im Wesentlichen auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz beruhende Äquivalenzprinzip durch Übernahme der Bewertungsgrundsätze des Steuerrechts für die Ermittlung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Erhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen; Verhältnismäßigkeit einer Belastung mit Abgaben bei Geeignetheit zur Erreichung eines vom Gesetzgeber verfolgten Zieles und Ausschluss einer weniger belastenden Zielerreichung
VGH Bayern, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 5 BV 09.1340
DRsp Nr. 2010/14655
Erhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen bei Zusage von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber; Verstoß gegen das im Wesentlichen auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz beruhende Äquivalenzprinzip durch Übernahme der Bewertungsgrundsätze des Steuerrechts für die Ermittlung der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlagen für die Erhebung von Insolvenzsicherungsbeiträgen; Verhältnismäßigkeit einer Belastung mit Abgaben bei Geeignetheit zur Erreichung eines vom Gesetzgeber verfolgten Zieles und Ausschluss einer weniger belastenden Zielerreichung
1. Nach § 10 Abs. 1BetrAVG werden die Mittel zur Durchführung der Insolvenzsicherung aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung durch Beiträge aller Arbeitgeber aufgebracht, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf einem der dort genannten Durchführungswege zugesagt haben.
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