OVG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 08.01.2010
8 L 124/09
Normen:
PersVG § 68 Abs. 1 Nr. 6 M-V; BPersVG § 75; BPersVG § 76;
Fundstellen:
DÖV 2011, 80
Vorinstanzen:
VG Greifswald, vom 20.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 1728/08

Anwendbarkeit des Mitbestimmungstatbestandes der Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit auf Beamte

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.01.2010 - Aktenzeichen 8 L 124/09

DRsp Nr. 2011/2954

Anwendbarkeit des Mitbestimmungstatbestandes der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" auf Beamte

Der Mitbestimmungstatbestand der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" (§68 Abs. 1 Nr. 6 PersVG M-V) ist auch für Beamte anwendbar und erfasst auch die nur vorübergehende Übertragung.

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald - 7. Kammer - vom 20.07.2009 wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PersVG § 68 Abs. 1 Nr. 6 M-V; BPersVG § 75; BPersVG § 76;

Gründe

I.

Durch Beschluss vom 20.07.2009 hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass dem Antragsteller, dem beim Beteiligten gebildeten Personalrat des Brandschutz- und Rettungsamtes, hinsichtlich der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an bestimmte Beamte ein Mitbestimmungsrecht zustehe.