OLG München - Beschluss vom 10.11.2008 (29 W 2501/08)
1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 07.102008 aufgehoben, soweit der Rechtsstreit gegen die Beklagte zu 1) an das Arbeitsgericht München verwiesen wird. 2. Der [...]