OLG Hamm - Beschluss vom 20.02.2006 (18 U 40/05)
Die Berufung ist begründet. Die vor den ordentlichen Gerichten erhobene Zahlungsklage ist unzulässig; die Unzulässigkeit der Klage führt indes nicht zur Klageabweisung, sondern gem. § 17 a Abs. 2 S. 1 GVG zur [...]