OLG Koblenz - Beschluss vom 09.10.2006 (2 W 510/06)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Gemäß § 569 ZPO ist die Beschwerde binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim zuständigen Gericht einzulegen. Der [...]