VGH Hessen - Beschluss vom 25.03.2004 (22 TL 1372/02)
Nach der Rücknahme der Beschwerde ist das Verfahren gemäß § 111 Abs. 3 HPVG i.V.m. § 89 Abs. 4 Satz 2 ArbGG einzustellen. Der Wert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das vorliegende Wahlanfechtungsverfahren gemäß § 8 [...]