OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.07.2004 (6 B 1212/04)
Ein Anordnungsanspruch des Antragstellers ist entgegen der Auffassung des VG zu verneinen. Die Entscheidung des Antragsgegners, die Stelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, ist nach der [...]