Der Kläger trägt 2/3, die Beklagte 1/3 der Kosten des Rechtsstreits.
I. Die Parteien stritten um Zeugnisberichtigung, nachdem das Arbeitsverhältnis gemäß gerichtlich protokolliertem Vergleich zum 30.06.2003 aufgelöst worden war. Der Kläger war bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von ca. € 2100,- beschäftigt.
In dem im Anschluss übermittelten Zeugnis bewertete die beklagte Partei die Leistungen des Klägers mit "zu unserer Zufriedenheit", das Verhalten mit "korrekt". Außerdem sind "gesundheitliche Gründe" als Ursache für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt (s. Blatt 4 d.A.).
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