OLG Köln - Beschluss vom 03.09.2003 (19 U 71/03)
Das Rechtsmittel der Beklagten ist gemäß § 522 II ZPO als unbegründet zurückzuweisen. Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung wird insoweit zunächst auf die Verfügung der Vorsitzenden vom 6.8.2003 [...]