SchlHOLG - Beschluß vom 07.02.1996 (9 W 12/96)
Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Aufgrund der vorgelegten Verdienstbescheinigung der Klägerin ist von einem Nettoeinkommen entsprechend ihrer Beschwerdeschrift von 1.913,41 DM [...]