LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 05.02.1988 (3 Ta 14/88)
Die gemäß § 25 Abs. 2 GKG an sich statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 1. hat keinen Erfolg. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts, den Streitwert vorliegend gemäß § 12 Abs. 7 Satz 1 [...]