LAG Schleswig-Holstein - 04.09.1986 (4 Sa 235/86)
»Die Kl. kann nicht [deswegen] eine längere Kündigungsfrist beanspruchen, weil die Bekl. mit drei anderen Mitarbeiterinnen eine [verlängerte, nämlich] dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende vereinbart hat. Auf [...]