LAG Hamburg - 06.05.1986 (1 Ta 7/86)
(d) »Grundsätzlich sind einstweilige Verfügungen, durch die der ArbGeber verpflichtet wird, seinen gekündigten ArbNehmer für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses .. weiterzubeschäftigen, zulässig (vgl. dazu nur die [...]