LAG Frankfurt/Main - Beschluß vom 29.04.1986 (6 Ta 116/86)
Die erk. Kammer betont, daß sie der Bewertungsempfehlung des BAG [vgl. vorst zu c] nicht folgen könne, da diese zu einseitig auf die Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses bis zur streitigen Kündigung abstelle und das [...]