LAG Bremen - 20.02.1986 (2 Ta 9/85)
»Durch § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG ist lediglich der frühere Streit dahin entschieden worden, daß die infolge Anrufung eines unzuständigen Gerichts entstandenen Mehrkosten nicht wegen § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG von der [...]