OVG Münster - 03.08.1984 (4 A 1011/83)
'...Nach § 20 Abs. 2 BBiG [BerBildG] ist [zum Ausbilden] persönlich nicht geeignet insbesondere, wer..wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen [...]