LAG Düsseldorf - Beschluß vom 12.04.1984 (7 Ta 92/84)
Die zulässige Beschwerde (§ 25 Abs. 2 GKG) ist erfolglos. Dem Erkenntnis des Arbeitsgerichts ist voll beizutreten. Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung, die sich die Beschwerdekammer zu eigen macht (§ 543 [...]