LAG Berlin - Beschluß vom 22.10.1984 (2 Ta 102/84)
Im vorliegenden Rechtsstreit hat sich die Klägerin, die bei der Beklagten mit einem monatlichen Bruttoverdienst von 1.500,-- DM beschäftigt war, gegen deren Kündigungen vom 30. März 1984 (fristlos, hilfsweise [...]