LAG Rheinland-Pfalz - 06.07.1984 (6 Sa 179/84)
'...Den ArbNehmer trifft grundsätzlich keine Verpflichtung, für ihn ungünstige Umstände, nach denen er nicht ausdrücklich gefragt ist, zu offenbaren (h. M., vgl. Palandt-Heinrichs, § 123 Anm. 2 c..). Dies gilt auch [...]