LAG Baden-Württemberg - Beschluß vom 30.05.1983 (1 Ta 109/83)
Mit Klage zum Arbeitsgericht hat der Kläger beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger DM 1.368,50 nebst 8 % Zinsen seit 01.02.1983 zu bezahlen, und diesen Antrag damit begründet, daß die Beklagte ihm Lohn [...]