LAG Hamm - 21.10.1982 (8 Ta 275/82)
» Die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG will erreichen, daß der für die Existenz des ArbNehmers besonders bedeutsame Kündigungsschutzprozeß aus sozialen Gründen nicht mit einem zu hohen Kostenrisiko verbunden [...]