Betriebsrat: einstweiliger Rechtsschutz bis zum Abschluss oder zum Scheitern von Verhandlungen über einen Interessenausgleich
LAG Frankfurt/Main, vom 21.09.1982 - Aktenzeichen 4 Ta BV Ga 94/82
DRsp Nr. 1992/11757
Betriebsrat: einstweiliger Rechtsschutz bis zum Abschluss oder zum Scheitern von Verhandlungen über einen Interessenausgleich
Begrenzt möglicher Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung betriebsbedingter Kündigungen vor dem Abschluß oder dem Scheitern von Verhandlungen über einen Interessenausgleich.