LAG Nürnberg - Beschluß vom 04.02.1981
3 Ta 3/81
Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2 ; BetrVG § 5 Abs. 3 ;

Gegenstandswertfestsetzung im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter

LAG Nürnberg, Beschluß vom 04.02.1981 - Aktenzeichen 3 Ta 3/81

DRsp Nr. 2004/11213

Gegenstandswertfestsetzung im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter

»Der Gegenstandswert im Beschlußverfahren über den Status leitender Angestellter gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG ist im Normalfall in Höhe des doppelten Regelstreitwerts nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO festzusetzen.«

Normenkette:

BRAGO § 8 Abs. 2 ; BetrVG § 5 Abs. 3 ;