Der Altersteilzeitbeschäftigte befindet sich während der gesamten Altersteilzeit in einem Arbeitsverhältnis, somit in einem Beschäftigungsverhältnis gem. §
1) | Küttner/Schlegel, Kap. 10 Rdnr. 57; ErfK/Rolfs, ATZG, § 10 Rdnr. 1. |
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