Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien stritten um Urlaubsabgeltung. Die beklagte Arbeitgeberin hatte die Urlaubsansprüche der Klägerin für die Jahre 2017 bis 2019 automatisch als auf null gekürzt angesehen und sich dazu auf § 26 Abs. 2c TVöD berufen; eine ausdrückliche Erklärung nach §
Das Arbeitsgericht Emden hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg. Derzeit ist die Revision beim BAG anhängig (
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