Ein Betriebsratsmitglied hat i.d.R. keinen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzbaren Anspruch, eine Bahncard 100 vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt zu bekommen. Es fehlt bereits am Eilbedürfnis.
Letzte redaktionelle Änderung: 17.07.2023
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