I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Während der Freistellungsphase der im Blockmodell absolvierten Altersteilzeit entstehen mangels Arbeitspflicht keine Urlaubsansprüche. In dem Jahr des Wechsels von der Arbeits- in die Freistellungsphase ist der Urlaub anteilig zu berechnen.

Letzte redaktionelle Änderung: 28.05.2020