Autor: Schrader |
Besprechung zum Beschluss des BAG vom 16.11.2017 - 2 AZR 90/17 (A)
KSchG § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
I. Leitsatz
Das BAG bittet den EuGH um eine Klarstellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Leiharbeitnehmer bei der Bestimmung der Zahl der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei einer Massenentlassungsanzeige zu berücksichtigen sind.
II. Sachverhalt
In diesem Fall ging es um eine Massenentlassungsanzeige. Der Arbeitgeber ist nach § 17 Abs. 1 KSchG verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er
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