Arbeitsvertragliche Entgeltregelung für Sonderleistungen

Arbeitsvertragliche Entgeltregelung für Sonderleistungen

Zwischen

...

- nachfolgend Arbeitgeber genannt -

und

Frau/Herrn
...

- nachfolgend Arbeitnehmer/-in genannt -

wird folgender Arbeitsvertrag vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ....

§ 2 Tätigkeit

Der/Die Arbeitnehmer/-in wird eingestellt als .... Der Arbeitgeber behält sich vor, dem/der Arbeitnehmer/-in auch andere seiner/ihrer Qualifikation entsprechende gleichwertige und zumutbare Tätigkeiten zuzuweisen, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarte Vergütung hat.

§ 3 Vergütung

Der/Die Arbeitnehmer/-in erhält für die unter § 2 näher bezeichnete Tätigkeit ein Bruttoarbeitsentgelt entsprechend § 1 Abs. 2 MiLoG, das jeweils zum Monatsende fällig wird. Die Zahlung erfolgt bargeldlos.

Die Zahlung von Gratifikationen oder ähnlichen Sonderzahlungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, sie begründen keinen Rechtsanspruch für die Zukunft. Anmerkung anzeigen