FNA : 801-15
Fassung vom 22.12.2004
Inkrafttreten der Fassung: 29.12.2004
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.09.2022 (BGBl. I S. 1454)
Inhaltsverzeichnis
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zielsetzung des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Geltungsbereich
Teil 2 Besonderes Verhandlungsgremium
Kapitel 1 Bildung und Zusammensetzung
§ 4 Information der Leitungen
§ 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 2 Wahlgremium
§ 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
§ 9 Einberufung des Wahlgremiums
§ 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
Kapitel 3 Verhandlungsverfahren
§ 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
§ 12 Sitzungen; Geschäftsordnung
§ 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
§ 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
§ 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
§ 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
§ 17 Niederschrift
§ 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|