MontanMitbestG
FNA: 801-2
Fassung vom: 21.05.1951
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311 vom 07.08.2021

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie - Inhaltsverzeichnis

MontanMitbestG ( Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie )

FNA : 801-2

Fassung vom 21.05.1951

Inkrafttreten der Fassung: 07.06.1951

Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3311)

Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Allgemeines
§ 1 (Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer)
§ 2 (Unanwendbare Vorschriften)
Zweiter Teil Aufsichtsrat
§ 3 (Aufsichtsrat)
§ 4 (Mitglieder des Aufsichtsrats)
§ 5 (Wahl)
§ 5 a (Quotenregelung)
§ 6 (Zusammensetzung; Verfahren)
§ 7 (weggefallen)
§ 8 (Wahl des weiteren Mitglieds)
§ 9 (Vergrößerung des Aufsichtsrats)
§ 10 (Beschlussfähigkeit)
§ 11 (Abberufung von Mitgliedern)
Dritter Teil Vorstand