I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) hin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 19.08.2021,
II. Die Zustimmung des Beteiligten zu 2.) zur Eingruppierung der Mitarbeiterin S... in Entgeltgruppe 5, Stufe 2 der Anlage 1 zum TV-V wird ersetzt.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die zutreffende Eingruppierung einer als Sekretärin des Betriebsrats eingestellten kaufmännischen Angestellten.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|