Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 09.12.2019 - Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung, hilfsweise einer ordentlichen Kündigung, der Beklagten sein Ende gefunden hat, oder aber nicht, sowie des Weiteren darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen sowie die dem Kläger erteilten Abmahnungen (erste und zweite Abmahnung) zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
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