LAG Berlin - Beschluss vom 03.05.1993
1 Ta 3/93 (Kost)
Normen:
BRAGO § 57 ; RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO §§ 103 788 ;
Fundstellen:
AnwBl Berlin 1993, 224
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 13.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 77/91

Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsgebühr - Entstehen - Erstattungsfähigkeit

LAG Berlin, Beschluss vom 03.05.1993 - Aktenzeichen 1 Ta 3/93 (Kost)

DRsp Nr. 2002/8064

Zwangsvollstreckung: Vollstreckungsgebühr - Entstehen - Erstattungsfähigkeit

Bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vor Ablauf von sechs Wochen nach Zustellung des Titels nicht statthaft sind, ist die Gebühr nach § 57 BRAGebO wegen der Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung zwar entstanden, aber nicht erstattungsfähig, weil die Vollstreckungsmaßnahme vorzeitig erfolgt ist und deshalb zur zweckentsprechenden Rechtsverfügung nicht erforderlich war.

Normenkette:

BRAGO § 57 ; RPflG § 11 Abs. 1 ; ZPO §§ 103 788 ;
Vorinstanz: ArbG Berlin, vom 13.07.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 77/91
Fundstellen
AnwBl Berlin 1993, 224