LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.06.2012
8 Ta 100/12
Normen:
ZPO § 888 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 19.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 258/11

Zwangsvollstreckung; Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Fehlender Titel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2012 - Aktenzeichen 8 Ta 100/12

DRsp Nr. 2012/16133

Zwangsvollstreckung; Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs; Fehlender Titel

Es fehlt an einem vollstreckbaren Titel auf Weiterbeschäftigung als Fluglose an einem bestimmten Standort des Arbeitgebers, wenn das Arbeitsgericht diesem Antrag nicht entsprochen, sondern nur einen Anspruch „gemäß dem Arbeitsvertrag“ anerkannt hat.

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.04.2012, AZ: 6 Ca 258/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 888 Abs. 1;

Gründe:

Die gemäß § 793 ZPO statthafte und vorliegend auch ansonsten insgesamt zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.

Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Beschluss zu Recht den Antrag des Klägers, gegen die Beklagte ein Zwangsgeld festzusetzen zur Durchsetzung einer Verpflichtung, ihn als Fluglotsen weiterzubeschäftigen, abgewiesen.