Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 19.04.2012, AZ:
Die gemäß § 793 ZPO statthafte und vorliegend auch ansonsten insgesamt zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.
Das Arbeitsgericht hat im angefochtenen Beschluss zu Recht den Antrag des Klägers, gegen die Beklagte ein Zwangsgeld festzusetzen zur Durchsetzung einer Verpflichtung, ihn als Fluglotsen weiterzubeschäftigen, abgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|