ArbG Duisburg, vom 27.03.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 39/89
Zwangsvollstreckung aus einem im Verfahren nach § 23 BetrVG geschlossenen Vergleich
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.1990 - Aktenzeichen 7 Ta 139/90
DRsp Nr. 2001/14466
Zwangsvollstreckung aus einem im Verfahren nach § 23BetrVG geschlossenen Vergleich
Ein in einem Verfahren nach § 23 Abs 3 Satz 1 BetrVG geschlossener Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber zu einem bestimmten mitbestimmungsrechtlich gebotenen Verhalten verpflichtet, kann nicht Grundlage für ein Vollstreckungsverfahren nach § 23 Abs 3 Satz 2 BetrVG sein.